Impressum und Informationen zur Amtssignatur der Rechtsanwaltskammer Wien
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz, Art 13 und Art 14 DSGVO
Maga Sabine Schuh
Mariahilferstraße 20
1070 Wien
Tel.: +43 1 521 75 - 0
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Auskunftsrecht
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Bildmarke
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
- einer Bildmarke,
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdruck
des Dokuments.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die Rechtsanwaltskammer Wien verwenden bei von ihnen amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarken:
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Quelle: Rechtsanwaltskammer Wien
Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der beiden untenstehenden Adressen:
Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Prüfservice auf der Homepage www.buergerkarte.at unter PDF-Signaturen > Signatur prüfen
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.