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Service

Die Wiener Rechtsanwaltskammer sieht sich als Servicestelle für alle, die rechtlichen Rat suchen.

Elektronisches anwaltliches Treuhandbuch (eATHB)

Die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind seit 1.7.2000 verpflichtet, die ihnen anvertrauten Treuhandgelder ausschließlich über elektronisch besonders gesicherte Anderkonten abzuwickeln. Über diese Konten kann nur nach Erteilung des "Freigabesiegels" durch die Rechtsanwaltskammer Wien disponiert werden. Andere Dispositionen (Barbehebungen) sind ausgeschlossen.

Gemäß den Bestimmungen des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2010 hat die Rechtsanwaltskammer Wien eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen, die Schäden bis zu EUR 15 Millionen deckt (siehe unten: Auszug aus den Versicherungsbedingungen).

Das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch (eATHB) bietet Treugebern und Begünstigten im Zusammenhang mit Treuhandschaften Sicherheit auf hohem technischen Niveau. Es wurde seinerzeit in Kooperation mit der damaligen Creditanstalt AG als Lizenzgeber entwickelt und ermöglicht auf EDV-Basis die Kontrolle des Geldflusses. Ein besonderer Vorteil des eATHB ist die freie Wahl des Kreditinstitutes für Klientinnen/Klienten und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, sodass Vorteile, die aufgrund ständiger Geschäftsbeziehungen existieren, erhalten werden können. Alle größeren Banken und Kreditinstitute am Wiener Markt nehmen als Lizenznehmer am System des eATHB teil.

Bisher wurden bereits mehr als 193.300 Treuhandschaften mit einem Gesamtvolumen von rund EUR 84,8 Milliarden (Stand 15.10.2020) über das eATHB erfolgreich abgewickelt.

Download Treuhandmodul (Stand 12.01.2021)

Statut 2019 gültig ab 01.01.2025

Statut 2019
Das Statut 2019 ist auf Treuhandschaften anzuwenden, deren zu Grunde liegender Treuhandvertrag ab 01.05.2019 geschlossen wurde.

Informationen zur Vertrauensschadenversicherung

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Statut 2019 (alte Fassung)

Statut 2017 (gültig bis 30.04.2019)

Statut 2010 (gültig bis 30.04.2017)




 

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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