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Service

Die Wiener Rechtsanwaltskammer sieht sich als Servicestelle für alle, die rechtlichen Rat suchen.

Die Schlichtungsstellen: Streitfälle einvernehmlich lösen

Um die einvernehmliche, gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern, hat die Rechtsanwaltskammer Wien eine Schlichtungsordnung erstellt und ein Schlichtungszentrum eingerichtet.
 
Schlichtungsgebühren

 
Streitwert in EURO bis Schlichterhonorar in EURO
4.000,-- 250,-- plus USt
8.000,-- 350,-- plus USt
24.000,-- 450,-- plus USt
40.000,-- 650,-- plus USt
56.000,-- 760,-- plus USt
80.000,-- und darüber 850,-- plus USt


Wenn keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien besteht, ist das Honorar von allen Parteien zu gleichen Teilen zu bezahlen.

Für eine darüber hinaus gehende Tätigkeit des Schlichters haben die Parteien mit dem Schlichter eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen.

Die Schlichtungsordnung finden Sie hier.

Die Gebühr für die Schlichterbestellung überweisen Sie bitte auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Wien bei der Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG
BIC: GIBAATWW
IBAN: AT582011100000037338
 

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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