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Erste Anwaltliche Auskunft
(Montag bis Mittwoch ab 08:00)

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Service

Die Wiener Rechtsanwaltskammer sieht sich als Servicestelle für alle, die rechtlichen Rat suchen.

Erste Anwaltliche Auskunft (kostenlose Erstberatung)

Im Rahmen dieses Service bieten die Wiener Rechtsanwält:innen von Montag bis Mittwoch im Zeitraum zwischen 17:00 und 19:30 Uhr eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem rechtlichen Problem an.
Sie stellen Ihre Fragen und erhalten qualifizierten rechtsanwaltlichen Rat, der eine erste kostenlose Orientierung für Ihr Rechtsthema ermöglicht.

Die Erste Anwaltliche Auskunft findet ausschließlich telefonisch statt.

Eine Anmeldung mittels untenstehendem Formular ist zwingend erforderlich und kann am gewünschten Tag der Beratung jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt werden. Die Anmeldung muss an jenem Tag durchgeführt werden, an dem Sie die Beratung in Anspruch nehmen möchten.

Sofern noch Beratungstermine verfügbar sind, erhalten Sie nach der Übermittlung Ihrer Daten eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.

Halten Sie sich im vorgegebenen Zeitraum der Ihnen im Bestätigungsmail mittgeteilt wird bereit; die/der Rechtsanwält:in wird sich telefonisch unter der von Ihnen angegebenen Rufnummer melden.

Um das Service möglichst allen Ratsuchenden zur Verfügung stellen zu können, sind 15 Minuten als maximale Gesprächsdauer vorgesehen.
 

Heute findet keine "Erste anwaltliche Auskunft" statt. Sie können sich von Montag bis Mittwoch jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr zur "Ersten anwaltlichen Auskunft" anmelden.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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