Die Wiener Rechtsanwaltskammer
Die Wiener Rechtsanwaltskammer vertritt nicht nur die Interessen aller in Wien niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern fungiert auch als Servicestelle für alle, die rechtlichen Rat suchen.Die Geschichte der Kammer
Hier finden Sie eine Übersicht der historischen Entwicklung der Rechtsanwaltskammer Wien – von ihrer Gründung, über die schwierige Zeit des Nationalsozialismus, die Aufbruchsstimmung der 60er und 70er Jahre bis heute.
Die Gründung der Rechtsanwaltskammer
Die Kammer der Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist ein Ergebnis der Revolution des Jahres 1848. Bis dahin war die Advokatur den Gerichten angegliedert und deren Aufsicht unterstellt. Das nun entstandene Prinzip der Gewaltentrennung führt jedoch zur vollständigen Trennung von Richtern, Anklägern und Parteienvertretern. Diese sind nach einer eigenen kaiserlichen Verordnung von 1849 berechtigt, sich zu Kammern zusammenzuschließen, deren Sprengel in der Regel mit jenen der Landesgerichte übereinstimmt.
Dr. Eugen Megerle von Mühlfeld ist zu dieser Zeit der charismatische Dekan der juristischen Fakultät an der Universität Wien und damit Herr über die Advokatenernennungen sowie Vorstand des Advokatenkollegiums. Als solcher initiiert er bei Justizminister Schmerling im Jahr 1850 die Gründung der Advokatenkammer in Wien, die von den Wiener Advokaten im revolutionären Geist dieser Jahre begeistert mit Leben erfüllt wird. Schon vor der offiziellen Genehmigung werden Mühlfeld zum Präsidenten sowie zwölf Kollegen in den Ausschuss gewählt, ein Statut und eine Geschäftsordnung ausgearbeitet sowie ein Kammersitz und Personal ausgewählt. In der Folge übernimmt man die Kraft Gesetzes übertragene Wahl der Prüfungskommissare sowie die Bestellung unentgeltlicher Vertreter für arme Parteien, berät aber auch bereits Gesetzesentwürfe und nimmt den Kampf gegen die zahlreichen Winkelschreiber auf. Nur ein Jahr später treten die Advokaten der Kreisgerichtsstädte Niederösterreichs der Wiener Kammer bei. Und bereits 1853 erhält die Institution in dem Ertlschen Stiftungshaus in der Rotenturmstrasse 13 im ersten Wiener Gemeindebezirk jenen Standort, den sie bis heute innehält.
Frühe Jahre
1855 wird Dr. Ferdinand Suppantschitsch Präsident der Kammer; in seine Periode fällt eine starke wissenschaftliche Betätigung der Anwälte, die vor allem in innovative Gutachten zu Gesetzesentwürfen mündet. Viele dieser Vorschläge sind dem Geist ihrer Zeit voraus und werden erst ein halbes Jahrhundert später verwirklicht. Die Kammer wächst: 1861 treten ihr schließlich auch sämtliche noch nicht assoziierten Anwälte Niederösterreichs bei – die „Niederösterreichische Advokatenkammer“ wird geboren.
Im Gefühl des Herannahens einer neuen Zeit legt Dr. Suppantschisch 1865 sein Amt zurück, Nachfolger ist Dr. Karl Freiherr von Haerdtl. Inzwischen ist der Kampf um die freie Advokatur entbrannt: Im Erstarken des liberalen Gedankengutes wird die Berufsausübung nicht mehr durch ministerielle Ernennung, sondern nur durch Erfüllung gewisser Voraussetzungen erlangbar. Dafür sorgt die neue Advokatenordnung von 1868, der vier Jahre später ein Disziplinarstatut 1872 folgt. Die Schleuse ist geöffnet: Gleich in den ersten Januartagen des Jahres 1869 zählte man in Wien 59 neue Eintragungen, in Niederösterreich elf, Ende des Jahres 1870 in Summe 370 neue Anwälte, davon 300 mit Sitz in Wien. Damit wachsen die Aufgaben der Kammer exponentiell: Die Ausschusssitzungen finden jetzt wöchentlich statt, erweiterte Räumlichkeiten und mehr Personal werden unter anderem auch für den neuen Disziplinarrat benötigt – denn ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr das Oberlandesgericht Aufsichtsbehörde, die Anwaltschaft selbst besitzt nun alleinige Standesgerichtsbarkeit. Durch die Aufgabenfülle konzentriert sich die Leitung auf die Bewältigung dieser Herausforderungen - und vernachlässigt die Standesvertretung nach außen: Etwa in der Unterstützung der Verteidiger, die oft schwere Konflikte mit so manchem Vorsitzenden ausfechten, der das Strafverfahren seit Einführung der Strafprozessordnung 1873 nicht mehr ohne Kontrolle beherrschen darf. Anderen Kollegen ist wiederum die legislatorische Arbeit des Ausschusses zu gering.
Dies mündet in eine stürmische Plenarversammlung 1886. 1887 übernimmt Dr. Josef Mündel Ritter von Feldberg die Präsidentschaft. In seiner Amtszeit wird der Pensionsverein für Advokaten und Advokaturskandidaten gegründet, 1893 das Statut der Krankenkasse für Advokatursbeamte, die niederösterreichische Advokatenhilfskasse folgt 1894. Im Jahr 1898 tritt die neue Zivilprozessordnung in Kraft, womit die persönliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes gegenüber jener der Kanzlei in den Vordergrund tritt. Präsident Mündel stirbt in diesem Jahr.
Ihm folgt der kämpferische Dr. Karl Ritter von Feistmantel, der nun über diese neue Form des Zivilprozesses einen sechs Jahre währenden Konflikt mit der Richterschaft auszutragen hat. Erst 1904 kehrt man wieder zu einem freundschaftlichen Verhältnis zurück. Mit dem neuen Millennium erhält die Kammer auch erstmals einen Juristen, Dr. Max Wallerstein, zum operativen Leiter, der die Modernisierung des Betriebes vorantreibt: 1900 werden erstmals gedruckte Mitteilungen der Kammer an ihre Mitglieder versandt, von 1901 an gibt es Fortbildungsseminare für Konzipienten.
Der 1. Weltkrieg und seine Folgen
1914 bis 1918 erschüttert der 1. Weltkrieg zahlreiche Rechtsanwälte (auch) in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Man sammelt für eingerückte Kollegen und zeigt Solidarität. Diese Solidarität stellt sich auch gegen ein Ansinnen der Regierung: Sie will die Wiener Rechtsanwaltschaft durch eine Einschränkung der Freizügigkeit des Advokaten beschränken, um diese vor der Konkurrenz der herbeiströmenden Kollegen aus den besetzten Gebieten zu schützen. Die Wiener Rechtsanwaltschaft verhindert dieses Vorhaben. Und auch gegenüber dem Bürger in Not zeigt sich die Verbundenheit der Advokatur: Mit dem Jahr des Kriegsausbruchs richtet die Wiener Rechtsanwaltschaft eine Rechtshilfestelle für Eingerückte ein und gewährt so Tausenden unentgeltlichen Rechtsbeistand.
Die Zwischenkriegszeit
Präsident Feistmantel führt die Kammergeschäfte bis zu seinem Tod 1916, die Präsidentschaft übernimmt in der Folge Dr. Julius Pfeiffer. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie wird aus der Kammer 1919 die „Niederösterreichische Rechtsanwaltskammer“, mit Eingliederung der burgenländischen Advokaten, 1924 die „Rechtsanwaltskammer in Wien“. In den Nachkriegsjahren verlangt vor allem die Begutachtung der Fülle an frischen Gesetzesmaterien der jungen Republik die volle Kraft des Standes – hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt, die Interessen der Bevölkerung zu wahren.
1922 legt Präsident Pfeiffer sein Amt nieder, Dr. Gustav Harpner übernimmt das Amt nach seiner Wahl durch die Plenarversammlung. In seine Ägide fällt die Gründung der wirtschaftlichen Organisation der Rechtsanwälte in Wien, Niederösterreich und Burgenland, die bald darauf ihren wichtigsten Erfolg feiern kann: Bis 1922 ist die Entlohnung des Advokaten über den „Kurrentienvertrag“ geregelt, der nur standardisierte Grunddienste beinhaltet. Die Höhe des Kostenzuspruches – für den wichtigsten Bereich anwaltlicher Tätigkeit – blieb dem Ermessen des Richters überlassen. Und bedeutete somit eine wirtschaftliche Abhängigkeit der Advokatur von den Gerichten - ein anormaler Gegensatz zum Prinzip der Freiheit des Standes. Dies wird durch die erstmalige Schaffung des Anwaltstarifes behoben.
Mit dem Ableben von Gustav Harpner im Jahr 1924 wird Dr. Hermann Eckel Präsident. Dieser kümmert sich um die stetig wachsenden Aufgaben der Kammer wie etwa die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Eintragswerbern, welche mit der Rechtsanwaltsordnung 1927 an den Ausschuss übertragen wird. Auch die kurzen Zeitspannen zur Abgabe von Gutachten zu geplanten Gesetzesvorhaben fordern enorme Kapazitäten der Kammerfunktionäre. Darüber hinaus im Interesse der Allgemeinheit steht eine weitere Aktion der Rechtsanwälte: Da das Grundbuch durch den Brand des Justizpalastes vernichtet wird, steht die Advokatur den Bürgern zur Wiederherstellung von Grundbuchseintragungen kostenfrei zur Verfügung, Und obwohl sich die Mehrheit der Anwälte in angespannten finanziellen Verhältnissen befindet, stimmt der Kammerausschuss einer Reduktion des Anwaltstarifes um 10 Prozent der allgemeinen Not wegen zu. Im Jahr 1928 entsteht auch der anwaltliche Versorgungsfonds: Aus eigener Kraft werden in Not geratene betagte Kollegen beziehungsweise deren Witwen versorgt. In dieser Zeit wird auch als erste Frau, Dr. Marianne Beth, als Rechtsanwältin eingetragen.
Ständestaat, Nationalsozialismus und 2. Weltkrieg
1932 gewinnt Dr. Siegfried Kantor die Wahl zum Präsidenten, 1934 wird die Selbstverwaltung der Kammer durch die ständische Verfassung stark eingeschränkt. Aus dieser Konstitution entspringen zahlreiche Verordnungen, wonach vielen Rechtsanwälten und Anwärtern der Beruf untersagt wird, auch kommt es zu Inhaftierungen wegen missliebiger politischer Betätigung. Ein Jahr später beendet ein Erlass des Justizministeriums alle Ausschussmandate: Ziel ist es, einen möglichen zunehmenden nationalsozialistischen Einfluss zu beschränken. In der Wiener Kammer, wo kein derartiges politisches Gewicht entstanden ist, wirkt er antisemitisch, da somit die Hälfte des Gremiums und der Präsident ausgeschalten werden.
Berufen wird nun Dr. Otto Freiherr von Mayr zum 1. Präsidenten, auf seine Empfehlung und als Signal an die Kollegen wird Dr. Emil Krasser 2. Präsident. Trotzdem der neue Ausschuss der Regierung näher steht als der alte, rückt die Wiederherstellung der eigenen Autonomie ins Zentrum der Standespolitik. Dem kommt der Nationalsozialismus in die Quere.
Nach dem Anschluss Österreichs 1938 an Deutschland wird der Ausschuss seines Amtes enthoben und unter der Führung von Dr. Georg von Ettingshausen ein neuer bestellt.
Am 13. März 1938 sind in der Wiener Kammer 2.541 Rechtsanwälte eingetragen, am 31. Dezember 1938 sind es nur mehr 771 – 1.755 der aus der Liste Gestrichenen werden als Opfer des Nationalsozialismus angesehen. Und die Rechtsanwaltsanwärter? Am 1. Januar 1938 sind 506 in die Kammerliste eingetragen, mit 31. Dezember des Jahres reduziert sich ihre Zahl auf 76 Anwärter – Fazit: 430 Konzipienten wurden gelöscht.
1939 wird Dr. Walter Richter durch Erlass des NS-Reichsministeriums für Justiz zum Leiter der Kammer ernannt und führt bis zum Sturz des Regimes (1945) deren Geschäfte. Zudem erhält die Kammer die Reichsrechtsanwaltskammer in Berlin als vorgesetzte Behörde: Der in Österreich seit 1868 freie Advokat wird zum Beamten des Großdeutschen Reiches.
Die Nachkriegszeit
Mit der Wiederherstellung Österreichs 1945 lebt die alte Tradition der Wiener Kammer auf: Am 16. April 1945 beschließen die in Wien anwesenden Rechtsanwälte den Wiederaufbau der Kammer auf Grundlage der Advokatenverordnung von 1868. Das Justizministerium stellt sich hinter diesen Beschluss und Dr. Emerich Hunna wird zum Kammerpräsidenten bestellt. In der Folge kommt es zur Anlage einer völlig neuen Liste von Kammermitgliedern, wobei jeder einzelne Eintragungswerber auf seine fachliche, moralische und politische Voraussetzung überprüft wird. Ab 1947 werden die internationalen Kontakte wiederhergestellt, etwa durch die Gründungsmitgliedschaft an der International Bar Association (IBA) mit Sitz in New York. Und nach 16 Jahren findet 1948 erstmals wieder eine Vollversammlung der Wiener Kammer statt, in der Dr. Hunna als Präsident bestätigt wird. Im selben Jahr tritt die Wiener Kammer auch der neugegründeten „Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe Österreichs“ bei. Am 19. Juni 1950 beschließt die Wiener Kammer die Errichtung eines Vorsorgefonds, im selben Jahr diskutiert die Ständige Vertreterversammlung (StVV) eine Novellierung der Strafprozessordnung und fordert mehr Rechte für Beschuldigte und ihre Verteidiger. Diese Forderungen werden im Großen und Ganzen im Strafrechtsänderungsgesetz 1971 erfüllt. Weiters wird eine Neuregelung der Armenvertretung verlangt, der durch den Gesetzgeber 1955 Rechnung getragen wird. In den Jahren 1954/55 entsteht auch durch Initiative von Dr. Hunna die Neugründung des juridisch-politischen Lesevereins. Diese Gesellschaft mit unentgeltlichem Zugang zu Lese- und Klubräumen sowie Bibliothek für alle Juristen wurde 1841 geschaffen und 1938 aufgelöst. Aus der Neugründung entstand der Dr. Emerich Hunna-Preis für besondere wissenschaftliche Arbeiten, der 1971 ausgeschrieben und erstmals an Dr. Ernst Jahoda vergeben wird.
Doch zurück ins Jahr 1956: In der Tradition des österreichischen Advokatentages aus der Zeit der Monarchie hebt man den Österreichischen Anwaltstag aus der Taufe. Im nächsten Jahr wird die Kammer von der „Rechtsanwaltskammer in Wien“ zur „Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland“.
Im Zentrum des 3. Österreichischen Anwaltstags 1960 steht die Strafgesetzreform, nach der viele Anliegen der Rechtsanwaltschaft im Sinne der Freiheit der Bürger letztendlich im Strafrechtsänderungsgesetz 1971 verwirklicht werden.
1962 fordert der Wiener Präsident Dr. Hunna am 4. Österreichischen Anwaltstag die Neuregelung der Rechtstellung von unehelichen Kindern, die in einem entsprechenden Bundesgesetz 1970 verwirklicht wird. Ein Jahr später tritt er als Wiener Präsident zurück.
Sein Nachfolger wird 1963 Dr. Wilhelm Kaan, der 1964 auch den Vorsitz der Ständigen Vertreterversammlung (StVV) übernimmt. In den Abschluss seiner Funktionsperiode fällt der Beschluss zu den autonomen Honorarrichtlinien für die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes in jenen Angelegenheiten, deren Honorierung nicht durch gesetzliche oder verordnungsmäßige Tarife geregelt ist.
Dr. Kaan folgt 1966 DDr. Carl Stölzle, auch als Präsident der StVV, womit er 1968 dem Festakt des hundertjährigen Bestandes der Advokatenordnung im Redoutensaal der Wiener Hofburg vorsteht.
Eine neue Ära
1969 wird Dr. Walter Schuppich Präsident der Rechtsanwaltskammer und der StVV. Sein Hauptziel: Aufwertung des Standes des Rechtsanwalts in der Öffentlichkeit. Auf sein Betreiben hin erscheint das Anwaltsblatt in neuem, modernem Gesicht, er leitet auch die Kontaktgespräche zu anderen Rechtsberufen ein. Und 1970 beginnt, was bis heute gilt: Die unentgeltliche „Erste anwaltliche Auskunft“ der Rechtsanwaltskammer Wien für die rechtsuchende Bevölkerung wird Realität. Im selben Jahr beschließt die Plenarversammlung die Schaffung einer Bundesrechtsanwaltskammer. Besonderes öffentliches Aufsehen erregten die von 24. bis 27. November 1971 abgehaltenen Anwaltstage: Präsident Schuppich proklamierte vor höchsten Vertretern aus Politik und Verwaltung die Rechtsanwaltschaft als „Sprecher der Bevölkerung“. Drei hochkarätig besetzte Arbeitskreise schaffen in diesen Tagen die Leitlinien für die Zukunft der Rechtsanwaltschaft:
1) „Organisation des Rechtsanwaltsstandes“ beschäftigt sich mit der Anerkennung der Verschwiegenheitspflicht und der beruflichen Immunität; den Willen zur gesamtösterreichischen Vertretung durch Transformation der StVV zum „Österreichischen Rechtsanwaltskammertages“ und die Weiterentwicklung der strengen Standesgerichtsbarkeit.
2) „Der Anwalt und sein Kollege“ nimmt die Ausbildung, Spezialisierung, Zusammenarbeit und autonome Altersversorgung ins Visier.
3) „Der Anwalt und sein Klient“ konzentriert sich auf die rechtsanwaltliche Verschwiegenheitspflicht und Fragen der Haftpflicht und die Neuorganisation der Armenvertretung.
Ein Ziel, die Schaffung des „Österreichischen Rechtsanwaltskammertages“ (ÖRAK), verwirklicht der Wiener Präsident 1973, gleichzeitig ruft er „Die europäische Präsidentenkonferenz der internationalen Anwaltsorganisationen“ ins Leben. Darüber hinaus initiiert er die Novelle der Rechtsanwaltsordnung (RAO), womit die Praxis der Rechtsanwaltsanwärter der Zeit entsprechend angepasst wird. Zudem erreicht Schuppich eine Änderung des Disziplinarrechtes, auch die Pensionsrechte der Rechtsanwaltschaft werden nun gesetzlich festgeschrieben. 1973 ist auch das Jahr, in dem die große Reform des Strafrechtes vollzogen wird.
Auf in die Zukunft
1988 gründen die Niederösterreichischen und Burgenländischen Rechtsanwälte ihre eigenen Kammern, die neue „Rechtsanwaltskammer Wien“ bleibt jedoch auch 1989 die größte Landesorganisation in Österreich mit Vordenkerstatus.
1993 endet nach 24 Jahren die Ära Schuppich, Dr. Klaus Hoffmann wird Wiener und ÖRAK-Präsident. Mit ihm verbinden wir die Erarbeitung eines modernen Berufsrechtes; erstmalig wird die Berufsausübung auch in Form einer Kapitalgesellschaft (GesmbH) gestattet. Die Sicherung der Treuhandschaften wird ein Schwerpunktthema. Österreich wird in dieser Zeit Mitglied der Europäischen Gemeinschaft und die österreichischen Rechtsanwälte sind darauf hervorragend vorbereitet. Nach außen eint sie ein neues Logo und auch das Österreichische Anwaltsblatt erhält ein neues Layout. Die anwaltliche Altersversorgung erhält ein zweites Standbein (Kapitalansparsystem). Erstmals werden auch die Kammern der Freien Berufe – und damit auch die Rechtsanwaltskammer Wien – einer Prüfung durch den Rechnungshof unterzogen.
In Wien folgt ihm als Präsident 1999 Dr. Peter Knirsch. In seiner Präsidentschaft stimmt die Wiener Rechtsanwaltschaft für ein Opting Out aus der Pflichtkrankenversicherung nach dem GSVG. Das Wiener Elektronische Anwaltliche Treuhandbuch entsteht. Initiativen für die Einrichtung des „Anwaltlichen Schiedsgerichtes“ und die „Anwaltliche Schlichtungsstelle“ zur außergerichtlichen Streitbeilegung sowie Initiativen zur Aufhebung des Werbeverbotes und zur Einführung des Anwaltsvergleiches werden hier gesetzt. Anlässlich des Anwaltstages 2000 in Wien werden die Forderungen nach verfassungsrechtlicher Absicherung des Rechtes des Bürgers auf rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung vor Gerichten und Behörden sowie nach Einrichtung einer Bundesrechtsanwaltskammer in die Diskussion nachhaltig eingebracht.
Zwischen Mai 2002 und April 2008 steht Dr. Harald Bisanz als Präsident an der Spitze der Wiener Rechtsanwaltskammer. Sein Hauptaugenmerk legt er auf den Ausgleich der Interessen zwischen den österreichischen Rechtsanwaltskammern und der Stärkung der Dachorganisation, dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag. Daneben ist ihm die Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere die dichtere Darstellung der Wiener Rechtsanwälte in den Printmedien ein Anliegen.
Mit Mai 2008 übernimmt Dr. Michael Auer die Funktion des Kammerpräsidenten.
Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger wird in der Plenarversammlung am 29. April 2015 zum Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien gewählt.
Zum Weiterlesen
Barbara Sauer - Ilse Reiter-Zatloukal: Advokaten 1938, Das Schicksal der in den Jahren 1938 bis 1945 verfolgten österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Manz Verlag, Wien 2010
Peter Wrabetz: Österreichs Rechtsanwälte in Vergangenheit und Gegenwart, Verlag Österreich, Wien 2002
Friedrich Kübl: Geschichte der österreichischen Advokatur, in: Schriftenreihe des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Bd. 3, Wien 1981
Ernst Jahoda: Geschichte der österreichischen Advokatur 1918 – 1973, in: Schriftenreihe des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Bd. 1, Wien 1978