Familie und Beruf
Familie und Beruf
Nach dem Jus Studium schlagen viele AbsolventInnen den Weg zu ihrem Traumberuf in die Rechtsanwaltschaft ein. Die Statistik zeigt, dass viele Rechtanwaltsanwärterinnen den Schritt zur Eintragung in die Rechtsanwaltsliste nicht tun. Ziel der Rechtsanwaltskammer Wien ist, die Bemühungen des ÖRAK zu unterstützen und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Rechtsanwaltsberuf für junge Eltern schon beginnend vor der Geburt eines Kindes so zu unterstützen, dass Beruf und Familie besser vereinbar wird. Insgesamt wollen wir auch den Beruf für Frauen attraktiver machen. Zu diesem Zweck wurden bereits einige Maßnahmen zur Erleichterung umgesetzt:
Satzung Teil A 2018:
- Beitragsbefreiung während des Bezugs von Wochengeld
- Beitragsermäßigung bei Geburt eines Kindes oder Annahme eines Kindes an Kindes Statt
Satzung Teil B 2018:
- Beitragsermäßigung bei Ersteintragung
- Einkommensbezogene Beitragsermäßigung
Hier geht es zum Antragsformular.
Seit dem Sommer 2022 besteht die Möglichkeit der Ruhendstellung aufgrund von Elternschaft, welche in den Änderungen der Satzungen zu Teil A und Teil B im Zuge der Delegiertenversammlung im September 2022 mit 28.9.2022 kundgemacht wurden. Informationen dazu finden Sie hier:
Seit dem Sommer 2022 besteht die Möglichkeit der Ruhendstellung aufgrund von Elternschaft, welche in den Änderungen der Satzungen zu Teil A und Teil B im Zuge der Delegiertenversammlung im September 2022 mit 28.9.2022 kundgemacht wurden. Informationen dazu finden Sie hier:
Wenn Sie Ideen oder Anregungen haben, wie sich der Rechtsanwaltsberuf noch besser mit der Familie vereinbaren lässt, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme unter office@rakwien.at.
Gerne leiten wir Ihr Anliegen auch dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag zur Diskussion in den zuständigen Gremien weiter. Falls Sie sich direkt an den ÖRAK wenden wollen, verwenden Sie bitte folgende Emailadresse: rechtsanwaelte@oerak.at. Darüber hinaus sind Sie auch herzlich dazu eingeladen, an den vom ÖRAK regelmäßig gezielt ausgerichteten Netzwerkveranstaltungen teilzunehmen.
Gerne leiten wir Ihr Anliegen auch dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag zur Diskussion in den zuständigen Gremien weiter. Falls Sie sich direkt an den ÖRAK wenden wollen, verwenden Sie bitte folgende Emailadresse: rechtsanwaelte@oerak.at. Darüber hinaus sind Sie auch herzlich dazu eingeladen, an den vom ÖRAK regelmäßig gezielt ausgerichteten Netzwerkveranstaltungen teilzunehmen.
Den Leitfaden für die selbständige Rechtsanwältin, die angestellte Rechtsanwältin und die Rechtsanwaltsanwärterin zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung im Falle einer Mutterschaft finden Sie hier:
Info Guide - Selbständig und Familie
Info Guide - Angestellt und Familie
Info Guide - Ausbildung und Familie
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