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Familie und Beruf


Familie und Beruf

Nach dem Jus Studium schlagen viele AbsolventInnen den Weg zu ihrem Traumberuf in die Rechtsanwaltschaft ein. Die Statistik zeigt, dass viele Rechtanwaltsanwärterinnen den Schritt zur Eintragung in die Rechtsanwaltsliste nicht tun. Ziel der Rechtsanwaltskammer Wien ist, die Bemühungen des ÖRAK zu unterstützen und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Rechtsanwaltsberuf für junge Eltern schon beginnend vor der Geburt eines Kindes so zu unterstützen, dass Beruf und Familie besser vereinbar wird. Insgesamt wollen wir auch den Beruf für Frauen attraktiver machen. Zu diesem Zweck wurden bereits einige Maßnahmen zur Erleichterung umgesetzt:
 
Satzung Teil A 2018:
- Beitragsbefreiung während des Bezugs von Wochengeld
- Beitragsermäßigung bei Geburt eines Kindes oder Annahme eines Kindes an Kindes Statt
Hier geht es zum Antragsformular.

Satzung Teil B 2018:
- Beitragsermäßigung bei Ersteintragung
- Einkommensbezogene Beitragsermäßigung
Hier geht es zum Antragsformular.

Seit dem Sommer 2022 besteht die Möglichkeit der Ruhendstellung aufgrund von Elternschaft, welche in den Änderungen der Satzungen zu Teil A und Teil B im Zuge der Delegiertenversammlung im September 2022 mit 28.9.2022 kundgemacht wurden. Informationen dazu finden Sie hier:
Antrag auf Ruhendstellung der Rechtsanwaltschaft
Antrag auf Ruhendstellung der Rechtsanwärterschaft

Wenn Sie Ideen oder Anregungen haben, wie sich der Rechtsanwaltsberuf noch besser mit der Familie vereinbaren lässt, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme unter office@rakwien.at.
Gerne leiten wir Ihr Anliegen auch dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag zur Diskussion in den zuständigen Gremien weiter. Falls Sie sich direkt an den ÖRAK wenden wollen, verwenden Sie bitte folgende Emailadresse: rechtsanwaelte@oerak.at. Darüber hinaus sind Sie auch herzlich dazu eingeladen, an den vom ÖRAK regelmäßig gezielt ausgerichteten Netzwerkveranstaltungen teilzunehmen.
 
Den Leitfaden für die selbständige Rechtsanwältin, die angestellte Rechtsanwältin und die Rechtsanwaltsanwärterin zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung im Falle einer Mutterschaft finden Sie hier:
Info Guide - Selbständig und Familie
Info Guide - Angestellt und Familie
Info Guide - Ausbildung und Familie
 

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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