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Über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängig, verschwiegen und ausschließlich den Interessen ihrer Klienten verpflichtet. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tun alles, um Ihr Recht zu wahren oder zu verteidigen.

Berufsbild

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zeichnen sich nicht nur durch ein besonderes Fachwissen aus – sie sind auch unabhängig, zur absoluten Verschwiegenheit sowie ausschließlich den Interessen ihres Auftraggebers verpflichtet.

Unabhängigkeit bedeutet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch ihren freien und unabhängigen Berufstand Ihre Interessen auch gegenüber dem Staat und bedeutenden Institutionen vertreten können.

Verschwiegenheit heißt, dass Ihre Rechtsanwältin und Ihr Rechtsanwalt verpflichtet ist, gegenüber Dritten absolut verschwiegen zu sein. Diese ist gesetzlich geschützt, was auch die volle Unabhängigkeit vom Staat sichert.

Die Freiheit von Interessenskollisionen gewährleistet, dass Ihre Rechtsanwältin und Ihr Rechtsanwalt keine Aufträge annehmen darf, die im Widerspruch zu Ihren Interessen stehen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Garanten des Rechtsstaates.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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