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Über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängig, verschwiegen und ausschließlich den Interessen ihrer Klienten verpflichtet. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tun alles, um Ihr Recht zu wahren oder zu verteidigen.

Ausbildung

Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein will, muss eine mehrstufige Ausbildung in Theorie und Praxis absolvieren.

Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens sieben* Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter verbracht werden. In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen absolviert werden.

Auf Basis dieses Wissens und der praktischen Erfahrung tritt die künftige Rechtsanwältin, bzw. der künftige Rechtsanwalt zur Rechtsanwaltsprüfung vor einer Kommission des Oberlandesgerichtes an. Nach erfolgreicher Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen. Erst dann ist der Rechtsanwalt berechtigt, eine Kanzlei selbstständig zu führen.

*Beachten Sie bitte die Übergangsvorschriften zur Verlängerung der Gerichtspraxis

                 

Studium der Rechtswissenschaften

 

5-jährige Berufsausbildung

·         mind. 7* Monate Gerichtspraxis

·         mind. 3 Jahre in der Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärterin, bzw. als Berufsanwärter

·         Ausbildungs-Seminare – mind. 42 Halbtage

 

Rechtsanwaltsprüfung vor der Prüfungskommission des Oberlandesgerichts

 

Prüfung aller gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen sowie der Vertrauenswürdigkeit durch die Rechtsanwaltskammer

 

Eintragung in die von der Rechtsanwaltskammer   geführte Liste der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

 

Info-Guide für Rechtsanwaltsanwärter (w/m)

Stand März 2017

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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