Über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängig, verschwiegen und ausschließlich den Interessen ihrer Klienten verpflichtet. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tun alles, um Ihr Recht zu wahren oder zu verteidigen.Ausbildung
Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein will, muss eine mehrstufige Ausbildung in Theorie und Praxis absolvieren.
Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens sieben* Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter verbracht werden. In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen absolviert werden.
Auf Basis dieses Wissens und der praktischen Erfahrung tritt die künftige Rechtsanwältin, bzw. der künftige Rechtsanwalt zur Rechtsanwaltsprüfung vor einer Kommission des Oberlandesgerichtes an. Nach erfolgreicher Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen. Erst dann ist der Rechtsanwalt berechtigt, eine Kanzlei selbstständig zu führen.
*Beachten Sie bitte die Übergangsvorschriften zur Verlängerung der Gerichtspraxis
Studium der Rechtswissenschaften |
5-jährige Berufsausbildung · mind. 7* Monate Gerichtspraxis · mind. 3 Jahre in der Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärterin, bzw. als Berufsanwärter · Ausbildungs-Seminare – mind. 42 Halbtage |
Rechtsanwaltsprüfung vor der Prüfungskommission des Oberlandesgerichts |
Prüfung aller gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen sowie der Vertrauenswürdigkeit durch die Rechtsanwaltskammer |
Eintragung in die von der Rechtsanwaltskammer geführte Liste der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte |