Über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängig, verschwiegen und ausschließlich den Interessen ihrer Klienten verpflichtet. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tun alles, um Ihr Recht zu wahren oder zu verteidigen.Anwaltskosten
Das Erstgespräch
Das erste Gespräch bei der Rechtsanwältin, bzw. beim Rechtsanwalt ist nur kostenlos, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder die Rechtsanwältin, bzw. der Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung angeboten hat.
Denn auch im Rahmen der Erstberatung erbringt die Rechtsanwältin, bzw. der Rechtsanwalt bereits eine Leistung, die nach dem Tarif abgerechnet werden kann – selbst bei Telefonaten.
Davon zu unterscheiden ist die Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern. Bei dieser erhalten Rechtsuchende in einem Orientierungsgespräch kostenlos Auskunft von einer Rechtsanwältin, bzw. einem Rechtsanwalt.
Verrechnungsmöglichkeiten
Die vom Rechtsanwalt erbrachte Leistung kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Erfolgszuschlags.
- Pauschalhonorar
Dieses bietet den Vorteil, dass man die Kosten von Anfang an kennt. Voraussetzung dafür ist, eine gute Abschätzbarkeit der Arbeit, die zu erwarten ist. - Zeithonorar
Hier wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Die Rechtsanwältin, bzw. der Rechtsanwalt muss nicht nur über die Art der Leistungen sondern auch über den Zeitaufwand Aufzeichnungen führen. - Abrechnung nach Tarif
Basis dafür sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für rechtsanwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, aber auch wenn eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwältin, bzw. Rechtsanwalt und eigenem Mandanten fehlt.
Weitere Infos
Rechtsanwaltstarifgesetz
Allgemeine Honorar-Kriterien
Broschüre, Mein Recht ist kostbar