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Über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängig, verschwiegen und ausschließlich den Interessen ihrer Klienten verpflichtet. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tun alles, um Ihr Recht zu wahren oder zu verteidigen.

Anwaltskosten

Das Erstgespräch

Das erste Gespräch bei der Rechtsanwältin, bzw. beim Rechtsanwalt ist nur kostenlos, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder  die Rechtsanwältin, bzw. der Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung angeboten hat.
Denn auch im Rahmen der Erstberatung erbringt  die Rechtsanwältin, bzw. der Rechtsanwalt bereits eine Leistung, die nach dem Tarif abgerechnet werden kann – selbst bei Telefonaten.

Davon zu unterscheiden ist die Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern. Bei dieser erhalten Rechtsuchende in einem Orientierungsgespräch kostenlos Auskunft von einer Rechtsanwältin, bzw. einem Rechtsanwalt.

Verrechnungsmöglichkeiten

Die vom Rechtsanwalt erbrachte Leistung kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Erfolgszuschlags.

Weitere Infos

Rechtsanwaltstarifgesetz

Allgemeine Honorar-Kriterien

Broschüre, Mein Recht ist kostbar


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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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