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06.09.2010 | Mail an den Autor

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Der Kronzeuge zieht ein ins Strafgesetz. Wir verabschieden uns damit von einem ganz wesentlichen Grundsatz unserer Gesellschaft, dass nämlich jeder nach seiner Schuld zu bestrafen ist. Die Tür für die Kronzeugenregelung wurde 2005 mit dem Wettbewerbsrecht geöffnet. 2009 forderte die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Kronzeugenregelung für ihren
Rechtsbereich. In beiden Fällen versprach die Politik, dass sie nie in das Strafrecht einziehen wird. Was sind politische Zusagen wert?


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