Unsere Position, unsere Meinung

Die Wiener Rechtsanwaltskammer vertritt nicht nur die Interessen aller in Wien niedergelassenen Rechtsanwälte, sondern fungiert auch für Bürgerinnen und Bürger, die rechtlichen Rat suchen, als Servicestelle.

Handyraub kein Jugendstreich

Handys sind auch unter Jugendlichen ein heiß begehrtes Objekt. Das führt allerdings immer öfter vor das Strafgericht. Denn sobald ein Handy durch Drohung oder mit Gewalt einem anderen abgenommen wird, handelt es sich um ein schweres Delikt mit einer Strafdrohung von 1 bis 10 Jahren. Bei Jugendlichen halbiert sich die Strafdrohung auf bis zu 5 Jahren. Es ist also kein Jugendstreich sondern tatsächlich das Verbrechen des Raubes.

Auch wenn für Jugendliche diverse Alternativmaßnahmen zu einer Gefängnisstrafe vorgesehen sind, ist eine solche nicht ausgeschlossen, insbesondere auch in der Form der Untersuchungshaft vor Urteilsfällung.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Kinder und Jugendliche auf die Konsequenzen ihres Tuns hingewiesen werden. Damit können sie sich wehren, sollten sie Opfer sein bzw. kommen gar nicht erst in die Rolle des Täters.

Video abspielen
zurück

Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Wiener RAKBlawg

18.08.2010 | Mail an den Autor

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.
Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV