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Angeregte Diskussion bei gut besuchter Enquete „Sicherheit bei Gericht“

Über 50 Gäste folgten am 8. März der Einladung der Rechtsanwaltskammer Wien zur Enquete „Sicherheit bei Gericht“. Im Looshaus am Michaelerplatz diskutierten Experten aus den Fachbereichen Justiz, Sicherheit, Mediation und Psychosoziales über Herausforderungen und mögliche Sicherheitsmaßnahmen an österreichischen Gerichten.

Immer wieder kommt es im Zuge von langwierigen Gerichtsverfahren zu Amokläufen oder bedrohlichen Situationen. Wie können derartige Eskalationen verhindert werden? Wie können alle Beteiligten geschützt werden? Wie erkennt man Gefahrenpotenziale frühzeitig? Diese und weitere Fragen standen bei der Veranstaltung, die von  Dr. Michael Auer eröffnet wurde, am Programm. Unter der kompetenten Leitung von ORF Moderator Dr. Peter Resetarits diskutierten am Podium Dr. Brigitte Birnbaum (Vizepräsidentin der RAK Wien), Mag. Doris Täubel-Weinreich (Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der österreichischen Richterinnen und Richter), Dr. Joachim Hinsch (Leiter des Instituts für Ehe- und Familientherapie, Wien und Ex-Cobra Chef Wolfgang Bachler (Sicherheitsberater und Krisenmanager).

In der anschließenden, angeregt geführten Publikumsdiskussion brachten fachkundige Besucher weitere Erfahrungen, kritische Meinungen und persönliche Sichtweisen ein. Die Experten waren sich darüber einig, dass Maßnahmen nur dann greifen können, wenn sie Teil eines Gesamtkonzeptes sind. Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen in den Gerichten gehören ebenso dazu wie eine bessere Ausbildung in Kommunikation und Konfliktmanagement für im Justizbereich tätige Personen sowie vermehrte Beratungs-, Therapie- und Mediationsangebote. Auch bessere Information der Bevölkerung darüber, was bei Gerichtsverfahren auf sie zukommt, wurde gefordert, um Enttäuschungen durch falsche Erwartungshaltungen von vorn herein zu vermeiden.

Derzeit werden die Ergebnisse der Enquete zu einem Forderungskatalog zusammengefasst, der der Justizministerin übergeben werden soll.

Fotos der Veranstaltung

 
 
 
 
 
 
 

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18.08.2010 | Mail an den Autor

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.
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