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Keine Komplizenschaft des Staates mit Kriminellen

Wien, 09.02.2010
Der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Dr. Michael Auer hält fest, dass es kein „Pardon für Steuerhinterzieher“ geben darf. Gleichzeitig weist er auf das schärfste kolportierte Überlegungen der österreichischen Bundesregierung zurück, kriminell erlangte Personendaten von Deutschland zu übernehmen und hierzulande einzusetzen, um allfällige österreichische Steuersünder zu überführen. „Wir gehen davon aus, dass die Steuergesetzgebung in Österreich und Europa ausreichend geregelt ist. Gerade der Staat muss als Vorbild agieren und darf sich auf gar keinen Fall auch nicht indirekt mit Rechtsbrechern einlassen“, so Dr. Michael Auer.  Damit würde man offensichtlich kriminellen Kreisen eine Plattform bieten, solche „Geschäfte“ immer weiterzutreiben, macht Dr. Michael Auer auf die seiner Ansicht nach katastrophale Vorstellung, dass sich das Bündeln und Verkaufen von hochsensiblen und rechtlich geschützten Daten verbreitet, aufmerksam

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde mit Wirkung 01.12.2009 mit dem Vertrag von Lissabon in das Primärrecht der EU aufgenommen. Dieser Grundrechtsschutz betrifft auch das Recht jedes einzelnen Bürgers auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten. Der Staat als Vorbild der Rechtsstaatlichkeit dürfe sich nicht als Trittbrettfahrer der Computerkriminalität engagieren, so Auer abschließend.

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Die Rechtsanwaltskammer Wien ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und nimmt als autonome Behörde die Verwaltungsaufgaben für rund 3.500 Mitglieder wahr.

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06.09.2010 | Mail an den Autor

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