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Über mein Leben bestimme ich selbst

Eine Patientenverfügung (seit 1. Juni 2006 gilt in Österreich das so genannte Patientenverfügungsgesetz) ist eine Urkunde von großer Tragweite, deren Errichtung  eine tiefgehende Beratung erforderlich macht. Eine umfassende juristische und medizinische Beratung, durch einen Rechtsanwalt und einen Arzt, ist dafür unerlässlich. Die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung setzt die Einhaltung der nachstehenden Voraussetzungen voraus:

Mit der Errichtung einer Patientenverfügung sind heikle und diffizile Fragen und Entscheidungen verbunden. Der Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung muss aber auch eine umfassende ärztliche Aufklärung vorangehen. Damit verbunden ist ebenso eine Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung. Das heißt konkret, dass ein Interessierter für seine Patientenverfügung neben einem juristischen Experten ebenso einen zweiten Berater, einen Arzt, für die Gültigkeit benötigt.

Rechtsanwaltskammer Wien und die Ärztekammer Wien bieten aus diesem Grund ein gemeinsames Beratungs- und Servicepaket an. Dafür werden eigens Rechtsanwälte und Ärzte ausgebildet, die die verschiedenen Aspekte und Facetten aus medizinischer, ethischer und juristischer Sicht diskutieren.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist besonders bemüht, jedem Interessierten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die an diesem Projekt beteiligten Wiener Rechtsanwälte nehmen sich eingehend Ihrer Fragen an und beraten Sie gerne.

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18.08.2010 | Mail an den Autor

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.
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