Newsarchiv
Newsbeiträge aus den Vormonaten.Über mein Leben bestimme ich selbst
Eine Patientenverfügung (seit 1. Juni 2006 gilt in Österreich das so genannte Patientenverfügungsgesetz) ist eine Urkunde von großer Tragweite, deren Errichtung eine tiefgehende Beratung erforderlich macht. Eine umfassende juristische und medizinische Beratung, durch einen Rechtsanwalt und einen Arzt, ist dafür unerlässlich. Die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung setzt die Einhaltung der nachstehenden Voraussetzungen voraus:
- Errichtung nur höchstpersönlich und nur von einer Person, die voll einsichts- und urteilsfähig ist
- Konkrete Beschreibung aller medizinischen Behandlungen, die vom Patienten abgelehnt werden
- Umfassende Aufklärung durch einen Arzt sowie Dokumentation der erfolgten Aufklärung
- Errichtung vor einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung
- Aufklärung über die Folgen einer Patientenverfügung und die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs sowie Dokumentation der Aufklärung
Rechtsanwaltskammer Wien und die Ärztekammer Wien bieten aus diesem Grund ein gemeinsames Beratungs- und Servicepaket an. Dafür werden eigens Rechtsanwälte und Ärzte ausgebildet, die die verschiedenen Aspekte und Facetten aus medizinischer, ethischer und juristischer Sicht diskutieren.
Die Rechtsanwaltskammer Wien ist besonders bemüht, jedem Interessierten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die an diesem Projekt beteiligten Wiener Rechtsanwälte nehmen sich eingehend Ihrer Fragen an und beraten Sie gerne.

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.