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Das Leben autonom gestalten

Am 11.06.2007 fand im Eventcenter der Erste Bank am Petersplatz eine Fachtagung zum Thema „Vorsorgevollmacht“ statt. Veranstaltet von der Rechtsanwaltskammer  Wien unter dem Vorsitz von Dr. Elisabeth Rech, Präsidentenstellvertreterin, trafen sich Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, um das neue Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 und dessen Auswirkungen gemeinsam mit den referierenden Spezialisten zu diskutieren.

Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Es ändern sich  damit die Regeln für Sachwalterschaften beträchtlich. Außerdem wird durch die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht der Autonomie im Alter und bei Krankheit mehr Platz eingeräumt und damit der demoskopischen Entwicklung Rechnung getragen. Jeder Einzelne kann ab jetzt selbst bestimmen, wer für ihn Entscheidungen treffen soll und in welchem Umfang dies zu geschehen hat, wenn er nach einem Unfall oder bei Krankheit dazu nicht mehr selbst in der Lage ist.

Für den Referenten Richter Dr. Peter Barth, (im Bundesministerium für Justiz szt. mit der Entwicklung dieses Gesetzes  betraut), ist die neue Form der Angehörigenhaftung von besonderer Bedeutung. Kinder, Ehegatten und Eltern haben nunmehr aufgrund dieses Gesetzes das Recht und die Möglichkeit, den selbst nicht mehr handlungsfähigen Verwandten zu vertreten. In vielen Fällen werden damit in Zukunft nicht fremde Menschen als Sachwalter das Leben eines anderen bestimmen, sondern Menschen, die dem Betroffenen nahe stehen und daher seine Wünsche und Bedürfnisse kennen.

Den neuen Möglichkeiten aufgrund der Vorsorgevollmacht widmete Rechtsanwalt Dr. Christian Gepart, Speziallist auf dem Gebiet des Gesundheits- und Krankenanstaltenrechts, sein Referat. Jeder kann bereits jetzt einer oder mehreren Personen seines Vertrauens Vollmacht erteilen, für ihn in gewissen Bereichen tätig zu werden, sollte er dazu körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage sein. Die möglichen Regelungen sind vielfältig. Sie betreffen sowohl den höchst persönlichen als auch finanziellen Bereich. Es gehören sowohl Anordnungen über den Wohnort, die Unterbringung in Pflegeheim und Krankenanstalt, die Zustimmung oder Ablehnung von medizinischen und pflegerischen Maßnahmen, als auch die Regelung von Bankgeschäften und sonstigen Vermögensangelegenheiten dazu. In dieser Vollmacht kann auch bestimmt werden, was mit  Grundstücken und Wohnungen zu geschehen hat und wer die Vertretung vor Behörden und Institutionen übernehmen soll.

Damit erhält der Vollmachtgeber unmittelbaren Einfluss darauf, dass im Fall seiner Handlungsunfähigkeit eine Person seines Vertrauens über sein Schicksal bestimmen wird. Zahlreiche Formvorschriften stellen sicher, dass diese Vollmacht nicht unüberlegt gegeben bzw. herausgelockt werden kann.

Damit die Vorsorgevollmacht jederzeit auffindbar ist, wurde die Möglichkeit der Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsregister geschaffen. Dr. Michael Lunzer, öffentlicher Notar in Wien und als Mitglied der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich  und Burgenland zuständig für die Entwicklung dieses Registers, präsentierte die verschiedenen Möglichkeiten der Registrierung. Nicht nur die Errichtung der Vorsorgevollmacht an sich, sondern auch deren Wirksamwerden sowie Widerruf kann registriert werden. Jeder, der eine Vorsorgevollmacht errichtet, kann damit sicher sein, dass sie ihm Fall ihres Bedarfes auch tatsächlich aufgefunden und dem Willen des Vollmachtgebers entsprechend verwendet wird.

Ergebnis dieser Fachtagung ist, dass mit diesem neuen Gesetz nach der Patientenverfügung ein weiteres rechtliches Instrument geschaffen wurde, das Leben auch in widrigen Umständen autonom zu gestalten. Eine eingehende rechtliche Beratung im Vorfeld ist allerdings aufgrund der juristischen Problemstellungen unbedingt anzuraten.

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06.09.2010 | Mail an den Autor

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Der Kronzeuge zieht ein ins Strafgesetz. Wir verabschieden uns damit von einem ganz wesentlichen Grundsatz unserer Gesellschaft, dass nämlich jeder nach seiner Schuld zu bestrafen ist. Die Tür für die Kronzeugenregelung wurde 2005 mit dem Wettbewerbsrecht geöffnet. 2009 forderte die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Kronzeugenregelung für ihren
Rechtsbereich. In beiden Fällen versprach die Politik, dass sie nie in das Strafrecht einziehen wird. Was sind politische Zusagen wert?


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