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Newsbeiträge aus den Vormonaten.


Strafprozessreformgesetz 2004

Am Freitag, dem 11. Jänner 2008 konnte Vizepräsidentin Dr. Elisabeth Rech namens der Rechtsanwaltskammer Wien mehr als 350 Teilnehmer an der Informationsveranstaltung zum Strafprozessreformgesetz 2004 begrüßen. Damit sind diese der seit 01.01.2008 in der RAO verankerten Verpflichtung zur Fortbildung (§ 10 Abs. 6 RAO) nachgekommen.

Die beiden „Väter“ der Strafprozessreform - der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Hofrat Dr. Werner Pleischl, und der Abteilungsleiter im Bundesministerium für Justiz, Leitender Staatsanwalt Mag. Christian Pilnacek - haben in ihren teils launigen Vorträgen die Systematik des neuen strafprozessualen Vorverfahrens sowie teilweise Änderungen des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens dargestellt.

Die Bestimmungen bringen einen vollkommenen Systembruch des bisherigen Ermittlungsverfahrens. Sie ändern die Stellung des Beschuldigten aber auch des Opfers und bieten damit größere Möglichkeiten für den vertretenden Rechtsanwalt.

Über die wesentlichsten Neuerungen geben die nachstehenden Zusammenstellungen der beiden Referenten Auskunft.

Zumindest in den ersten Wochen der Umstellung können organisatorische Probleme auftreten. Wir ersuchen Sie, diese der zuständigen Referentin (Dr. Elisabeth Rech: office@rakwien.at od. Fax: 533 27 18 44) zu melden.

Unterlagen zur Veranstaltung:

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18.08.2010 | Mail an den Autor

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.
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