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Lehrberuf Rechtskanzleiassistent/in

Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, speziell für Rechtsanwaltskanzleien Lehrlinge im Lehrberuf „Rechtskanzleiassistent/in“ auszubilden.

Das Berufsbild „Rechtskanzleiassistent/in“ umfasst unter anderem Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gerichts- und Behördenangelegenheiten, insbesondere Fristlegung von Akten, die Behandlung von Kurrentien, das Führen von Registern, Kenntnisse im Urkundswesen und die damit verbundenen administrativen Tätigkeiten.

Die Zuständigkeit für das Lehrlingswesen liegt gemäß Berufsausbildungsgesetz auch bei Lehrlingen, die von Freiberuflern ausgebildet werden bei den Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes.

Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien informiert rasch und kostenlos über:

Kontakt und Information:

Lehrlingsstelle – Förderungen

1030 Wien, Rudolf Sallinger – Platz 1
 
T 514 50 – 2413
T 514 50 – 2460
 
lehrlingsstelle@wkw.at
lehre.foerdern@wkw.at
 
http://wko.at/wien/lehrling
http://www.lehre-foerdern.at

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06.09.2010 | Mail an den Autor

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Der Kronzeuge zieht ein ins Strafgesetz. Wir verabschieden uns damit von einem ganz wesentlichen Grundsatz unserer Gesellschaft, dass nämlich jeder nach seiner Schuld zu bestrafen ist. Die Tür für die Kronzeugenregelung wurde 2005 mit dem Wettbewerbsrecht geöffnet. 2009 forderte die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Kronzeugenregelung für ihren
Rechtsbereich. In beiden Fällen versprach die Politik, dass sie nie in das Strafrecht einziehen wird. Was sind politische Zusagen wert?


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