Service
Die Wiener Rechtsanwaltskammer sieht sich als Servicestelle für alle, die rechtlichen Rat suchen.Die Schlichtungsstellen: Streitfälle einvernehmlich lösen
Um die einvernehmliche, gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern, hat die Rechtsanwaltskammer Wien eine Schlichtungsordnung erstellt und ein Schlichtungszentrum eingerichtet.
Schlichtungsgebühren
- Einschreibgebühr (inkl. Gebühr für Schlichterbestellung - nicht refundierbar): EUR 50
- Honorar für Schlichter
| Streitwert in EURO bis | Schlichterhonorar in EURO |
|---|---|
| 4.000,-- | 250,-- plus USt |
| 8.000,-- | 350,-- plus USt |
| 24.000,-- | 450,-- plus USt |
| 40.000,-- | 650,-- plus USt |
| 56.000,-- | 760,-- plus USt |
| 80.000,-- und darüber | 850,-- plus USt |
- zuzüglich Barauslagenpauschale von EUR 50
Wenn keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien besteht, ist das Honorar von allen Parteien zu gleichen Teilen zu bezahlen.
Für eine darüber hinaus gehende Tätigkeit des Schlichters haben die Parteien mit dem Schlichter eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen.
Die Schlichtungsordnung finden Sie hier.

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.