Service

Die Wiener Rechtsanwaltskammer sieht sich als Servicestelle für alle, die rechtlichen Rat suchen.

Die Schlichtungsstellen: Streitfälle einvernehmlich lösen

Um die einvernehmliche, gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern, hat die Rechtsanwaltskammer Wien eine Schlichtungsordnung erstellt und ein Schlichtungszentrum eingerichtet.
 
Schlichtungsgebühren

 
Streitwert in EURO bis Schlichterhonorar in EURO
4.000,-- 250,-- plus USt
8.000,-- 350,-- plus USt
24.000,-- 450,-- plus USt
40.000,-- 650,-- plus USt
56.000,-- 760,-- plus USt
80.000,-- und darüber 850,-- plus USt


Wenn keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien besteht, ist das Honorar von allen Parteien zu gleichen Teilen zu bezahlen.

Für eine darüber hinaus gehende Tätigkeit des Schlichters haben die Parteien mit dem Schlichter eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen.

Die Schlichtungsordnung finden Sie hier.

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18.08.2010 | Mail an den Autor

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.
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