Service
Die Wiener Rechtsanwaltskammer sieht sich als Servicestelle für alle, die rechtlichen Rat suchen.Rechtsanwaltlicher Journaldienst
Sie brauchen rechtsanwaltlichen Rat außerhalb der üblichen Kanzleistunden?
Der Anwaltliche Journaldienst der Wiener Rechtsanwälte steht Ihnen zur Verfügung:
Montag bis Freitag von 18.00 bis 08.00 Uhr,
an Samstagen, Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr
unter den Nummern +43 676 3591730 sowie +43 676 3591731
Die Leistungen, die im Rahmen des Anwaltlichen Journaldienstes in Anspruch genommen werden, werden nach dem Rechtsanwaltstarif und den Autonomen Honorarkriterien verrechnet.
Wir weisen darauf hin, dass einzelne Rechtsschutzversicherungen, je nach Vertrag, das Honorar bezahlen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung.
Dr. Elisabeth Rech: Rechtsanwaltlicher Journaldienst
Unter der kostenlosen Hotline 0800 376 386 erreichen festgenommene Beschuldigte ab sofort jederzeit einen Rechtsanwalt. Nähere Informationen zur 24-Stunden-Hotline finden Sie auch im nachfolgenden Absatz.
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Rechtsanwaltlicher Journaldienst
für festgenommene Beschuldigte
Kostenfrei aus ganz Österreich erreichbar unter der Telefonnummer:
0800 376 386
In welchen Fällen ?
Wenn eine Person aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben, und gegen sie wegen dieses Verdachts ermittelt oder Zwang ausgeübt wird, ist sie "Beschuldigter" eines Strafverfahrens und hat gemäß § 49 Z 2 StPO das Recht, einen Verteidiger zu wählen.
Zu diesem Zweck hat der ÖRAK gemeinsam mit dem BM für Justiz einen rechtsanwaltlichen Journaldienst für festgenommene Beschuldigte eingerichtet. Dieser umfasst je nach Einzelfall ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch sowie gegebenenfalls den anwaltlichen Beistand bei einer Vernehmung etc. Über die oben angeführte Journaldienst-Hotline, die täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr besetzt ist, kann unverzüglich ein Verteidiger / eine Verteidigerin erreicht werden.
Was kostet die Beiziehung eines Rechtsanwaltes?
Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenfrei. Im Übrigen sind die Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig und werden mit einem Stundensatz von Euro 100,-- zzgl USt verrechnet, wobei erbrachte Leistungen in angefangenen Viertelstunden abgerechnet werden. Der pauschalierte Stundensatz versteht sich als Entschädigung für jegliches konkrete Einschreiten eines Verteidigers im Rahmen des rechtsanwaltlichen Journaldienstes, somit auch für telefonische Beratungen und Zeiten der An- und Rückreise zu bzw von Polizeidienststellen und anderen Örtlichkeiten. Für den Fall, dass im Strafverfahren vom Gericht ein Verfahrenshilfeverteidiger beigegeben wird, wird vorläufig von der Geltendmachung dieses Honoraranspruches abgesehen.
Nähere Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt (dieses ist in mehreren Sprachen verfügbar - siehe unten), welches ebenso wie eine Vollmachtserklärung heruntergeladen werden kann.

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.