Impressum


Für den Inhalt verantwortlich

Rechtsanwaltskammer Wien
Ertlgasse 2 / Ecke Rotenturmstrasse
A-1010 Wien

Haftungshinweis

Alle Texte, die Sie auf dieser und anderen Seiten finden, sind lediglich allgemeine Informationen. Jede Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen. Diese Internetseiten können und sollen eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Eine Rechtsberatung würde voraussetzen, dass alle Umstände des Einzelfalles bekannt sind. Wenn Sie also eine konkrete/individuelle Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder an die Erste Rechtsanwaltliche Auskunft!

Urheberrechtshinweis

Die Texte auf dieser Website sowie die Gestaltung der Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung sind vorbehalten. Kein Teil dieser Seiten darf in irgendeiner Form in welchem Verfahren auch immer ohne schriftliche Genehmigung des Rechtsanwaltskammer Wien reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, bearbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Download von Texten zum persönlichen, privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch ist jedoch gestattet.

Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Wiener RAKBlawg

06.09.2010 | Mail an den Autor

Zeitfenster

Der Kronzeuge zieht ein ins Strafgesetz. Wir verabschieden uns damit von einem ganz wesentlichen Grundsatz unserer Gesellschaft, dass nämlich jeder nach seiner Schuld zu bestrafen ist. Die Tür für die Kronzeugenregelung wurde 2005 mit dem Wettbewerbsrecht geöffnet. 2009 forderte die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Kronzeugenregelung für ihren
Rechtsbereich. In beiden Fällen versprach die Politik, dass sie nie in das Strafrecht einziehen wird. Was sind politische Zusagen wert?


Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV