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08.02.2010 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Zwangsarbeit

 

Der Bestand an Sachwalterschaften hat sich seit 1.1.2000 kontinuierlich um nahezu 50 % erhöht. Allein im Zeitraum 1.1.2003 bis 1.1.2007 wuchs die Zahl der Betroffenen um 12.000. Unter den Sachwaltern ist der absolut stärkste Anstieg bei jenen aus den   Rechtsberufen zu verzeichnen, die geringste Zunahme bei den von Vereinen durchgeführten Betreuungen. Dies bedeutet eine kontinuierliche Verschiebung von Vereinssachwaltern zum Juristenstand.

Von den Rechtsanwälten wird hochprofessionelle Arbeit verlangt. Es reicht nicht, rechtlich kompetent zu agieren. Denn Rechtsanwälte werden auch für psychisch oder Suchtkranke sowie geistig Behinderte bestellt. Gefordert werden somit unter anderem auch die Fähigkeiten eines Sozialarbeiters, Empathie, medizinisches Wissen und eine entsprechend eingerichtete Kanzlei - Voraussetzungen, die nicht jeder Rechtsanwalt erfüllen kann.


Während die Vereine die Übernahme von Sachwalterschaften unter anderem auch mit der Begründung ablehnen können, dass die Bezahlung nicht gewährleistet ist, werden Rechtsanwälte nicht gefragt, ob sie die Funktion übernehmen wollen. Sie müssen sie auch dann akzeptieren, wenn sie die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen oder feststeht, dass ein Honorar nicht zu erzielen ist. Das geht sogar so weit, dass Rechtsanwälte die Barauslagen aus eigener Tasche bezahlen müssen und sie nicht ersetzt erhalten. Damit erbringen sie nicht nur eine verantwortungsvolle Leistung für die Gesellschaft, nein sie bezahlen auch noch dafür - ein Zustand,  der nicht länger akzeptabel ist. Professionelle Arbeit verdient angemessenes Honorar. Noch dazu kann diese Zwangsverpflichtung auch keinesfalls im Interesse der Betroffenen liegen.

Der Staat schreckt nicht davor zurück, sein Budget auch mit Mitteln zu sanieren, die er von den Besachwalterten nimmt. Denn seit dem Budgetbegleitgesetz 2009 sind für Entscheidungen der Gerichte von den Betroffenen Gebühren zu bezahlen. Der Staat findet aber nichts dabei, die immer stärker anwachsende in seine Zuständigkeit bzw. jene der gesamten Gesellschaft fallende Aufgabe, für kranke und alte Menschen Sorge zu tragen, an die Rechtsanwaltschaft auszulagern, ohne für eine angemessene Entlohnung für diese verdienst- und verantwortungsvolle Arbeit zu sorgen.


Rechtsanwälte sind selbstverständlich bereit, ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Sie beweisen dies immer wieder durch die kostenlose Vertretung im Rahmen der Verfahrenshilfe und die kostenlose Beratung der Bevölkerung in den Rechtsanwaltskammern und bei verschiedenen Behörden und Institutionen. Zwangsarbeit, noch dazu unentgeltlich,  ist zwar schon längst verboten. In diesem hochsensiblen Bereich besteht sie immer noch. Höchste Zeit, sie auch hier abzuschaffen.
 

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06.09.2010 | Mail an den Autor

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Der Kronzeuge zieht ein ins Strafgesetz. Wir verabschieden uns damit von einem ganz wesentlichen Grundsatz unserer Gesellschaft, dass nämlich jeder nach seiner Schuld zu bestrafen ist. Die Tür für die Kronzeugenregelung wurde 2005 mit dem Wettbewerbsrecht geöffnet. 2009 forderte die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Kronzeugenregelung für ihren
Rechtsbereich. In beiden Fällen versprach die Politik, dass sie nie in das Strafrecht einziehen wird. Was sind politische Zusagen wert?


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