Über die Rechtsanwälte
Rechtsanwälte sind unabhängig, verschwiegen und ausschließlich den Interessen ihrer Klienten verpflichtet. Rechtsanwälte tun alles, um Ihr Recht zu wahren oder zu verteidigen.Statuten
Statut Treuhandbuch
2010-01-01
Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A Neu der Rechtsanwaltskammer Wien
2010-06-08
Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A Neu der Rechtsanwaltskammer Wien
2008-05-28
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2010-06-08
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2006-07-18
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2005-07-21
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2004-06-30
Geschäftsplan zur Zusatzpension Teil B
2004-01-01
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil A, NEU, 2003
2003-12-30
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2002-06-18
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil C: Krankenversicherung*
1999-07-30
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil A*
1999-04-13
Geschäftsplan zur Zusatzpension NEU
1998-02-12

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.