Über die Rechtsanwälte

Rechtsanwälte sind unabhängig, verschwiegen und ausschließlich den Interessen ihrer Klienten verpflichtet. Rechtsanwälte tun alles, um Ihr Recht zu wahren oder zu verteidigen.

Statuten

Statut Treuhandbuch
2010-01-01

Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A Neu der Rechtsanwaltskammer Wien
2010-06-08

Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A Neu der Rechtsanwaltskammer Wien

2008-05-28

Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2010-06-08
    
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2006-07-18
    
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2005-07-21
    
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2004-06-30
    
Geschäftsplan zur Zusatzpension Teil B
2004-01-01
    
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil A, NEU, 2003
2003-12-30
    
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil B: Zusatzpension
2002-06-18
      
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil C: Krankenversicherung*
1999-07-30
    
Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien, Teil A*
1999-04-13
    
Geschäftsplan zur Zusatzpension NEU

1998-02-12

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18.08.2010 | Mail an den Autor

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.
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