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18.08.2010 | Mail an den Autor

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.
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