Über die Rechtsanwälte

Rechtsanwälte sind unabhängig, verschwiegen und ausschließlich den Interessen ihrer Klienten verpflichtet. Rechtsanwälte tun alles, um Ihr Recht zu wahren oder zu verteidigen.

Ausbildung

Wer als Rechtsanwalt tätig sein will, muss eine mehrstufige Ausbildung in Theorie und Praxis absolvieren.

Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens neun Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter verbracht werden. In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen absolviert werden.

Auf Basis dieses Wissens und der praktischen Erfahrung tritt der künftige Anwalt zur Rechtsanwaltsprüfung vor einer Kommission des Oberlandesgerichtes an. Nach erfolgreicher Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen. Erst dann ist der Rechtsanwalt berechtigt, eine Kanzlei selbstständig zu führen.

Ausbildung






























Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Wiener RAKBlawg

18.08.2010 | Mail an den Autor

Künftig wird die Eintragung eines Sachverständigen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen auch im Verlängerungsfall auf 5 Jahre beschränkt. Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 trägt damit dem Umstand der rasanten wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung.
Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV